Wechsel=Rechnung.158Remittent. Die zweyte ist ein solcher Verkäufetdes Wechsels, der als Creditor das Recht hat, seinenauswärtigen Schuldner anzuweisen, die Schuld an dieOrdre des Käufers zu bezahlen. Dies Anweisen vondem Verkäufer, als Creditor haben die Italiäner vorAlters durch das Wort Trassare, und den Abgeber,des Wechsels durch Trassant ausgedrückt. DiesWort iſt faſt in allen Sprachen beybehalten, wird auchwohl durch Zeichen übersetzt. Die dritte Person ist der-jenige, welcher die Schuld zu heben angewiesen wirdder, weil seine erste Handlung ist, den empfangenenWechsel dem der ihn bezahlen soll, zur Acceptation zupräsentiren, auch der Präsentant heißt. Dievierte und letzte ist der, welcher das Geld zahlen muß,aber vor der auf Zeit gestellte Zahlung durch das Wortacceptirt, und die Unterschrift seines Namens sichdazu bereit und schuldig erkennt. Dieser heißt auchdaher allgemein der Acceptant. Es gibt auch Fälle,wo nur drey Personen bey Verhandlung und Vollzie-hung eines Wechsels vorkommen. Z. B. der Trassantgibt seinen Wechsel einem Reisenden ab, welcher dieBezahlung dafür selbst in Empfang nimmt; folglichwird diese Person der Remittent und Präsentant einesWechſelbriefs. Oder ein Kaufmann zu Cöln ſey einemändern in Frankfurt 1000 Fl. schuldig, habe aber aucheben so viel von einem zweyten in Frankfurt zu for-dern, gibt daher ſeinem Glaͤubiger einen Wechſel aufſeinen Schuldner daſelbſt, wo alsdann der Cöllner zu-gleich Remittent und Trassant wird.Fol=
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