Wechsel=Rechnung.157an Herrn Peter Jansen oder dessen Ordre die Summevon Gulden zwölfhundert in Conventions Fl. 24 Fuße,den Werth habe ich in guten, ſelbſt erhandelten Waa-ren richtig erhalten, ich verspreche auf die gesetzte Zeitrichtige Zahlung nach Wechselrecht.Jonas Hubert.An mich selbstzur Zahlungszeit in Frankfurt am Maynim goldenen Lämmchenoder wo ich sonst anzutreffen binJonas Hubert.Prolongirung eines Wechsels.Nicht selten wird die in einem eigenen Wechsel-briefe bestimmte Zeit, wenn sie schon zu Ende gelaufenist, unter dem Wechsel weiter hinausgesetzt. Diese Ver-ſchiebung der Zahlung des Wechſels auf eine andereFrist wird die Prolongirung oder Prolongation(Verlängerung) des Wechsels genannt. Die Worte,womit eine Wechselprolongation ausgedrückt wird, sindetwa folgende:Prolongirt von ... (die Zeit) bis ... (Bemer-kung des Wechseltages), und wird solches vom Wechsel-aussteller namentlich unterschrieben.Von gezogenen Wechseln.Diese führen auch die Namen trassirte Wechsel-briefe, Tratten, reale Wechselbriefe.Zu einem vollkommenen Wechsel gehören vier Per-sonen. Die erste ist der, welcher den Wechsel kauftum zu zahlen, oder zu remittiren. Dieser heißt derRe-
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