Druckschrift 
4 (1807)
Entstehung
Seite
155
Einzelbild herunterladen
 

Wechsel=Rechnung.155b) In solidarische Wechsel.Einfache Wechsel sind solche, wo der Ausstellerdie Verbindlichkeit seines Wechsels, allein zu erfüllensich anheischig macht, z. B.Cleve, den 20. April 1805 für 1000 Thaler clevisch.Gegen diesen meinen Sola=Wechsel zahle ich Endes-unterschriebener, zwölf Monate nach heute, an denHerrn Joseph Baumann oder dessen Ordre, die Summevon Tausend Thaler clevisch. Valuta habe ich vonvon demselben baar (in Rechnung, Waare rc.) erhal-ten. Leiste daher zur Verfallzeit prompte Wiederbezah-lung nach Wechselrecht.Jann Derksen.An mich selbstaller Orten, wo ich anzutreffen binJann Derksen.Wenn in dem Wechsel eine solidarische Ver-bindlichkeit enthalten ist, welche anzeigt, daß demWechselinhaber das Recht zustehe unter mehreren Schuld-nern seine Schuldforderung, von wem er wolle, zuverlangen, obgleich nur der eine der Haupt oder eigent-licher Schuldner, oder auch jeder zu seinem Antheilenur der Schuldner ist; so muß in demselben der Aus-druck: Einer für Beyde, oder Beyde fürEinen, und wenn mehr als zwey ihn ausgestellt ha-hen; Einer für Alle oder Alle für Einen ge-braucht werden.For-