Druckschrift 
4 (1807)
Entstehung
Seite
154
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Wechsel=Rechnung.154sorten gegen andere zu sagen, man habe gewechselt,und aus diesem Grunde heißt man diejenige schriftlicheAnweisungen, so man gegen Bezahlung des Ertragsam Gelde, von einem andern erhält, Wechselbriefe,indem bey diesem Handel ein förmlicher Tausch oderWechsel vorgegangen ist; da der eine Geld bezahlt,oder Geldeswerth gegeben, und der andere eine schrift-liche Verbindung oder Anweisung gibt, solches entwederselbst oder an einen dritten wiederum zu bezahlen, oderbezahlen zu lassen. Die eigentliche Difinition (Erklä-rung) eines Wechsels, im engern Verstande, würdeetwa folgende seyn: Er ist ein schriftliches, das WortWechsel in sich fassendes Bekenntniß, worin derAussteller durch seine eigenhändige Namensunterschrift,entweder, zu einer gewissen darin anerkannten Schuld,gegen den Gläubiger selbst sich wechselmäßig ver-bindlich macht, oder diese Verbindlichkeit einem dritten,an dem einheimischen oder fremden Orte, unter gemein-schaftlicher Mithaftung für diese Verbindlichkeit aufträgt.Alle Wechselbriefe, werden entweder auf sich selbstausgestellt, und heißen in diesem Falle eigene Wech-sel, weil man sie von und auf sich ausstellt, oder siewerden auf eine dritte Person ausgestellt, und werdennach der Anzahl der vielfältigen Abschriften, die davongemacht werden, mit den Namen eines Prima, Se-cunda, oder Tertia=Wechselbriefs belegt.Diese Art Wechsel werden auch gezogene Wechselgenannt. Eigene und auf sich selbst zahlbar ausge-ſtellte. Wechſel heißen trockene, und theilen ſich wieder ein:a) In einfache