Wechsel=Rechnung.139durch Unterhaltung der damit beschäftigten Personen.Zumal da eben dasselbe Geld so wohl beym Wiederbe-zahlen, als beym Empfange umgezählt werden muß.Theils gehet die baare Bezahlung nicht immer ohneVersehen ab, theils ist die Aufbewahrung vieles baarenGeldes in dem Hause des Geldreichen Mannes nichtallerdings sicher. Aller dieser Mühe und Schwierigkei-ten wird abgeholfen, wenn ich Geld, das ich auszah-len sollte, meinem Gläubiger blos anrechnen darf. Dochmuß durch diese Anrechnung derjenige, an den dasGeld gelangen ſoll, eben ſo gewiß zum Beſitz deſſel-ben kommen, als wenn es ihm wirklich ausgezahltwürde,Man stelle sich vor, daß Kaufleute eines Orts einegemeine Cassa machen, und über das Geld, was einerund was alle in derselben haben, richtige Rechnunggeführet werde, so entspringt daraus ein leichtes Mit-tel, durch bloße Berechnung ohne die geringste Aus-zahlung einen andern zum wahren Besitzer einer Summe,die ich ihm schuldig bin, zu machen, welches durch einleichtes Exempel klar werden wird. — Müller hat indieser Cassa 10000 Thaler, Meyer 5000. Müllerwird an Meyern 1000 Thaler schuldig. Anstatt sieihm auszuzahlen weist er nun den Rechnungsführer derKassa an, zu notiren, daß von seinen 10000 Thalern1000 an Meyern gehören. Alsdann wird Müllereben so gewiß um 1000 Thaler ärmer, und Meyerum 1000 Thaler reicher, als wenn Müller zu Meyerneinen Beutel mit 1000 Thalern ins Haus gebracht,und sie ihm Stück vor Stück ausgezahlt hätte.Wollte
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