104 Regeln welche bey den arithm. u. geom. Verh. ꝛc.Wenn sich zwey arithmetische Verhältnisse einandergleich sind; so entstehet eine arithmetische Proportion.3. B.— 1418 — 4und 24 — 10 = 14Hier ist der Unterschied zwischen 18 und 4 eben so großals zwischen 24 und 10, denn beydemal ist die Differenz= 14, daher machen diese 4 gegebenen Größen eine arith-metische Proportion aus, und diese werden alsdann sovorgestellt:18 — 4 = 24 — 10Sind zwey gleiche geometrische Verhältnisse mit einan-der in Verbindung, so ist es eine geometrische Propor-tion, 3. B.30:5=6und 54 : 9 — 6 gleich.also 30.15= 54:9Eine Proportion ist also nichts anders als zweydurch Zeichen der Gleichheit mit einander verbundene Ver-hältnisse.Eine arithmetiſche Proportion beſtehet demnach ausvier Gliedern, wovon das erste und vierte, die äussern,das zweite und dritte aber die mittlern Glieder genanntwerden, welche die Eigenschaft besitzen, daß, wenn das 1teGlied vom 2ten und das 3te vom 4ten Glied abgezogenwird, die Reste einander gleich sind, wie schon gezeigt wor-den. 3. B.5 zu 9 wie 11 zu 15— 112tens.Differenz 4
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