WIRKSAMKEIT UND WIRTSCHAFTLICHE LAGE 63
Fürstentum Paderborn in den Ortschaften Salzkotten, Horste,Verne, Thüle, Elsen, Wewer, Tudorf, Haren 1 ), Wewelsburg,Bödeken, Fürstenberg, Wünnenberg, Büren, Sunkhausen, Bren-ken und Steinhausen. Im Jahre 1663 wurde Körbeke vomKloster zu Hamm an Geseke abgetreten. Im Jahre 1690 er-hielt das Kloster die Erlaubnis zum Almosensammeln in Erwitte,Hörn, Anröchte, Mellrich, Altengeseke, Warstein, Hirschberg,Brilon, Medebach, Volkmarsen, Wallenberg und benachbartenOrten. 1702 kam als neuer Termin Velmede und Meschede,1704 Marsberg hinzu -). Auch über die Art der gesammeltenNaturalien geben die chronikalischen Aufzeichnungen Aufschluß.Schon der erste und uns bestbekannte Präses Alardus Beskenerwähnt, daß in Geseke nur der Korntermin gehalten werdendürfe, weil sich die Bürgerschaft gegen andere Termine kon-traktlich sichergestellt hatte. Mit Eröffnung des Gymnasiumsaber hielten die Brüder auch den „Fleischtermin", und derChronist bemerkt, man solle „von dieser frommen Gewohn-heit nicht abgehen" :l ). Auch Butter, Käse und Wolle wurdenkollektiert, und um das Fest des hl. Jakobus gingen dieBrüder um Raps für das notwendige öl nach Hoinkhausen,Belecke, Allagen, Mülheim und nach Störmede. Außer diesengenannten Orten, die in den Archivalien als Terminsorte viel-fach mit Angabe der dort gebettelten Produkte aufgeführt wer-den, kämen als Seelsorgsstationen ebenfalls in Frage: Aden,Brenken, Altenrüthen, Ruthen und Westernkotten. Daß dasBudget des Klosters in Geseke unter Einstellung und Berück-sichtigung aller in Frage kommenden Faktoren mit großerVorsicht aufgestellt wurde, ergibt sich, wie oben ebenfallsgesagt, aus den sorgfältig aufgestellten Bilanzen, die vom Ka-pitel sorgsam nachgeprüft wurden. Das geht hervor aus demMonitum des Kapitels vom Jahre 1715, daß der von Gesekeeingeschickte Status verschleiert sei und deshalb einer Revisionunterzogen werden müsse. So ist eine genaue Kontrolle derKlosterökonomie möglich, weil dem Historiker die Original-
') Acta cap. I 50.
2 ) Liber annot. 15 f. (251.), für Velmede und Meschede siehe den Ka-pitelsbeschluß in Acta cap. I 171 208 222. : ) Liber annot. IG (26).