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Kloster und Gymnasium Antonianum der Franziskaner zu Geseke
Entstehung
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EINLEITUNG 9

beugsamer Energie und Zähigkeit die Franziskaner ihr Rechtverfolgten. Sie wurden allerdings darin von anderer Seiteimmer wieder bestärkt. So schrieben der Abt Heinrich vonHuysburg und der Prior Friedrich von Hamersleben l ) am25. September dieses Jahres den vertriebenen Brüdern, dieeinstweilen in die kölnische Provinz zurückkehren wollten,einen Brief, worin ihr Ausharren als strenge Gewissenspi'lichtgegenüber dem Katholizismus, ihrem Orden und der kaiser-lichen Majestät bezeichnet wurde. Nach langwierigen Verhand-lungen 2 ) wurden die Brüder am 25. Juli 1617 von dem kaiser-lichen Kommissar Wilhelm von Hordesingulari pompa" wiederin ihr Kloster eingeführt. Freilich mußten sie auf Betreiben despostulierten Bischofs Christian von Braunschweig noch einmaldas Kloster verlassen :i ); aber sie erwirkten wiederum einenkaiserlichen Schutzbrief, der am 12. Juli 1624 dem Kapitelund der Stadt die Rückgabe des Klosters an die zum zweitenMale vertriebenen Brüder anbefahl. Die Restitution jedoch er-folgte erst am 25. Februar 1627, als 14 Brüder feierlich inden Konvent eingeführt wurden ').

Unterdessen hatte das Generalkapitel zu Rom am 17. Mai1625 eine einschneidende Bestimmung von großer Tragweitegetroffen, und falls die kölnische Provinz die Hoffnung aufEinverleibung des Halberstädter Konvents in den Provinz-verband gehabt hatte, so wurde sie durch den Beschluß diesesKapitels über die Wiedererrichtung der sächsischen Provinzvom hl. Kreuz zunichte gemacht.

Die Ehre des Ordens, der alte Ruhm dieser Provinz, dieehedem eine der größten des Ordens war, die Gunst derpolitischen Verhältnisse: alles das stimmte die Versammlungzu dem einhellig gefaßten Beschluß, dem Papst Urban VIII.seine Approbation gab."Die sächsische Provinz vom hl. Kreuz,"so lautete derselbe,wird in ihr altes Recht und den ihr ge-bührenden Platz wieder eingesetzt; es sollen zu ihr gehörennicht bloß der Konvent von Halberstadt und die, welche von

') BB Hs. fol. I 278 unter B.

-) Ebd. 278ff., Woker 89. : ') Ebd. 90, BB Hs. fol. I 289.

') BB Hs. fol. I 346.