Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
118
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118Repräsentanten des Verstorbenen ihr Privilegiumin Hinsicht der Immobilien der Erbschaft er-halten?408. Sie können ihr Privilegium erhalten durchEintragungen in die Register des Hypotheken-Bewahrers auf ein jedes dieser Güter. 2111.409. Inzwischen müssen diese Eintragungen inden erſten ſechs Monaten, von dem Anfalle derSuccession anzurechnen, geschehen seyn. 2111.410. Vor Umlauf dieser Zeitfrist können dieErben oder Repräsentanten zum Nachtheile dieserGläubiger oder Legatare keine Hypothek, die gleichzur Wirksamkeit komme, auf diese Güter erthei-len. 2111.Wie kann ein Miterbe sein Privilegium anden einem jeden Loose angefallenen Gütern,oder an dem versteigerten Gute, für das, waseinem Loose zur Gleichmachung mit andernherausgegeben werden muß, oder für den Ver-steigerungspreis erhalten?411. Ein Miterbe erhält sein Privilegium, wenndasselbe in sechszig Tagen, von dem Theilungs=Acteoder von dem bey der Versteigerung geschehenenZuschlage anzurechnen, auf sein Betreiben eingetragenwird. 2109.412. Während dieser Zeit kann auf das Gut,worauf etwas herausgegeben werden muß, oder dasbey