117theile derjenigen aus seinen Miterben, die nochnicht befriediget sind, nicht ausliefern. 2083.Von Privilegien auf Immobilien.Was ist ein Privilegium?406. Ein Privilegium ist ein aus der Eigenschaftder Forderung herrührendes, dem Gläubiger verliehenesRecht, kraft dessen er andern, selbst hypothecarischenGläubigern vorgezogen wird. 2095.Zu wessen Sicherheit haben die Miterbenauf die zur Erbschaft gehörigen Immobilienein Privilegium?407. Sie haben ein Privilegium auf die zurErbschaft gehörigen Immobilien: 2103.a) Zur Sicherheit der unter ihnen vollzogenenTheilungen;b) Zur Sicherheit der Gewähr für die vollzogenenTheilungen;c) Und zur Sicherheit desjenigen, was ein Mit-erbe dem andern auf sein Loos herausgeben muß.Wie können die Gläubiger und Legatare,welche in Gemäßheit des 878. Artikels unterdem Titel von der Erbfolge auf Ab-sonderung des Vermögens des Verstorbenenantragen, wider die Gläubiger der Erben oderReprä-
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