46Nach welchen gesetzlichen Verfügungen habendie natürlichen Kinder die Erbschaft des Ver-storbenen anzutreten, in so fern sie, wenn esan Verwandten fehlt, zur Succession berufensind?133. Nach den nämlichen gesetzlichen Verfügun-gen, welche in den §. 127.—132. enthalten, unddem überlebenden Ehegatten, oder der Domainen-Verwaltung vorgeschrieben sind. 773.Fünftes Capitel.Von der Annahme und der Aus-schlagung der Erbschaften.Erster Abschnitt.Von der Annahme.Unter welchen Bedingungen kann jemand eineErbschaft annehmen?134. Jemand kann eine Erbschaft annehmenohne alle Bedingung und schlechthin. 774.Er kann sie auch annehmen unter dem Vorbehaltder Rechts⸗Wohlthat des Inventariums. 774.Muß
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