Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
119
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110bey einer Versteigerung zugeschlagen worden, zumNachtheile desjenigen, der den Ersatz oder denKaufpreis zu fordern hat, keine Hypothek Statthaben. 2109.Von der unfreywilligen öffentlichenVergantung liegender Güter.Darf der Gläubiger antragen auf öffentlicheVergantung liegender Güter, welche seinemSchuldner eigenthümlich zustehen?413. Ja. 2204.Kann der Antheil, den einer der Miterbenan den Immobilien einer Erbschaft in unzer-theilter Gemeinschaft besitzt, von seinen persön-lichen Gläubigern zum Verkaufe ausgestelltwerden?414. Nein, dieses kann nicht geschehen, ehe dieTheilung oder Versteigerung vorgenommen wordenist. 2205.41f. Auf die Theilung oder Verſteigerung könnendie persönlichen Gläubiger antragen, wenn sie esfür dienlich erachten, und wobey sie in Gemäßheitdes 882. Artikels unter dem Titel von der Erb-folge mit aufzutreten das Recht haben. 2205.Von