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1 (1805)
Entstehung
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101
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101und Vergleich ausgegeben, oder auf jede andere Weisebezeichnet worden. 888.Kann nach einmal vollzogener Theilung, odernach dem Acte, der ihre Stelle vertritt, eineRescissionsklage wider einen Vergleich angehö-ben werden, der über wirkliche Zweifel, welcheder erste Act darboth, abgeschlossen worden?335. Nein, sie kann nicht angehoben werden,wenn man schon deßhalb noch keinen Prozeß ange-fangen haben sollte. 888.Hat die Klage auf Rescission Statt widereinen ohne Arglist geschlossenen Verkauf, wo-durch ein Miterbe oder mehrere dem andern,auf dessen eigne Gefahr, ihr Erbrecht abgetretenhaben?336. Nein, sie hat nicht Statt. 889.Nach welchem Werthe wird bey Beurtheilungder Frage, ob eine Verletzung vorhanden sey,die Sache geschätzt?337. Sie wird geschätzt nach dem Werthe, densie zur Zeit der Theilung gehabt hat. 890.Wie kann der Beklagte bey dem Rescissions-Prozesse denselben in seinem Laufe hemmen,und eine neue Theilung ablehnen?338. Er kann es, wenn er dem Kläger dieEr-