Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
102
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102Ergänzung seines Erbtheils, sey es in baarem Geldeoder in Natur anbiethet, und auch leistet. 891.Kann ein Miterbe, der sein Loos ganz oderzum Theile veräußert hat, die Rescissionsklageaus dem Grunde einer untergelaufenen Arglistoder erlittenen Gewalt anstellen?339. Nein, er soll mit dieser Klage nicht gehörtwerden, vorausgesetzt, daß diese Veräußerung erstnach entdecktem Betrug, oder als der Zwang schonaufhörte, von ihm vorgenommen worden. 892..