Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
99
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99Ist jeder Miterbe persönlich verbunden, nachVerhältniß seines Erbtheils seinen Miterbenfür den Verlust zu entschädigen, den er durchEviction erlitten hat?328. Ja, jeder Miterbe ist dazu verbunden. 88f.Was ist Rechtens, wenn einer der Miterben-sich außer Zahlungsstand befindet, wer mußdann seinen Antheil, wozu er verbunden, übersich nehmen?329. Dieser Antheil muß dann unter demjeni-gen, dem die Gewährleistung gebührt, und allenMiterben, die im Stande sind zu zahlen, gleichvertheilt werden. 885.Binnen welcher Zeitfrist muß die Klage aufGewährleistung, welche sich darauf gründet,daß es dem Schuldner einer Rente an Zah-lungsmitteln fehle, angestellt werden?330. Sie kann nur in den fünf. Jahren, welcheauf die Theilung folgen, angestellt werden. 886.Hat die Klage auf Gewährleistung Statt,wenn der Schuldner erst nach vollbrachterTheilung in den Zustand gerathen, daß ernicht zahlen kann?331. Nein, dann hat die Klage auf Gewähr-leistung nicht Statt. 886.FünfterG 2