86277. Nein, so fern diese Verträge zur Zeit,als sie zu Stande gekommen, auf keine indirecteBegünstigung abzielten, um die übrigen Miterbenzu verbortheilen. 85Hat die Einlegung Statt wegen der Socie-täts=Contracte, die unter dem Verstorbenenund einem seiner Erben ohne Arglist geschlossenworden?.278. Nein, sie hat nicht Statt, vorausgesetzt,daß die Bedingungen der Societät in einem authen-tischen Acte festgestellt worden. 854.Muß eine unbewegliche Sache, welche durchblosen Zufall, und ohne Schuld des Geschenk-nehmers zu Grunde gegangen, eingelegt werden?279. Nein, ſie braucht nicht eingelegt zu wer-den. 855.Von welchem Tage an müssen die Früchteund Zinsen der Gegenstände, die der Collationunterworfen sind, vergütet werden?280. Sie werden vergütet von dem Tage dereröffneten Succession anzurechnen. 856.Zu wessen Vortheil findet die EinlegungStatt?281. Zur Collation ist nur ein Miterbe demandern verbunden. 857.Fin
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