Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
85
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85272. In diesem Falle hat dieser Ehegatte seineHälfte einzulegen. 849.Was ist Rechtens, wenn die Geschenke demerbfähigen Ehegatten allein gemacht wordensind?273. In diesem Falle legt er die Geschenke ganzein. 849.Bey welcher Erbfolge muß das Vorausem-pfangene eingebracht werden?274. Bey der Erbfolge des Geschenkgebers. 1850.Muß dasjenige, welches zum Etablissementeines der Miterben, oder zur Zahlung seinerSchulden verwendet worden, eingelegt werden?275. Ja, dieſes alles muß eingelegt werden. 851.Müssen die Kosten der Ernährung, des Un-terhalts, der Erziehung, der Lehrzeit müssendie gewöhnlichen Kosten der Ausstaffirung=jeneder Hochzeit und der dabey üblichen Geschenkeeingelegt werden?276. Nein, alle diese Kosten werden nicht ein-gelegt. 852.Muß der Gewinn, welchen der Erbe ausVerträgen gezogen hat, die er mit dem ver-storbenen Erblasser geschlossen hatte, bey derTheilung eingelegt werden?277