84Muß der Sohn, der zufolge eines ihm fürseine Person zustehenden Rechtes zur Successiondes Geschenkgebers gelangt, die seinem Vatergemachte Schenkung einlegen?269. Nein, er ist dazu nicht verbunden, wenner auch der Erbe seines Vaters ist, und dessenNachlaß angenommen hat. 848.Was ist aber gegen den Sohn Rechtens,wenn er nur zufolge des Repräsentations=Rechteszur Erbschaft des Geschenkgebers gelangt?270. In diesem Falle muß er alles, was seinemVater, an dessen Stelle er tritt, geschenkt worden;einbringen, obgleich er dessen Erbe nicht ist, undseine Nachlassenschaft ausgeschlagen hat. 848.Wie wird dasjenige, was einem von beydenEhegatten geschenkt, oder vermacht worden,während der andere zur Erbfolge berechtiget ist,angesehen?271. Es wird so angesehen, als sey es demEhegatten zugedacht, ohne es zur Collation stellenzu müssen. 849.Was ist aber Rechtens, wenn beyden Ehe-gatten zusammen etwas geschenkt oder vermachtworden, aber nur einer von ihnen zur Erbfolgeberechtiget ist?272.
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