Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
82
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82lassenschaft vollkommene Gleichheit unter seinen Erbenhergestellt werden soll.Wer ist also zur Collation verbunden?263. Ein jeder, welcher zu einer Erbschaft ge-langt, auch der Beneficiar=Erbe nicht ausgenommen,ist verbunden, seinen Miterben alles zurückzubringen,was er von dem Verstorbenen durch Schenkung unterden Lebenden unmittelbar oder auf indirecte Weiseerhalten hat. 843.Unter welcher Bedingung kann der Erbe dieGeschenke behalten, oder die Vermächtnisse inAnspruch nehmen, die der Verstorbene ihmzugedacht hat?264. Er kann die Geschenke behalten, oder dieVermächtnisse in Anspruch nehmen, wenn derErblasser ausdrücklich erklärt hat, daß er sie alsein Voraus neben seinem Erbtheile haben undbehalten soll, ohne zur Einlegung verbunden zuseyn. 843.Muß der Erbe, dem zwar die Geſchenke undVermächtnisse als ein Voraus, und unterBefreyung von der Collation geschehen sind,dasjenige einlegen, worüber der Verstorbenenicht verfügen konnte?265. Ja, der Erbe, der zur Theilung geht,.