80Wann werden die vorgenommenen Theilun-gen als provisorisch betrachtet?253. Sie werden als provisorisch betrachtet,wenn die vorgeschriebenen Regeln nicht beobachtetworden sind, 840.Das ist Rechtens gegen denjenigen, der zurErbschaft des Verstorbenen nicht berechtiget,gleichwohl durch Uebertrag an die Stelle einesMiterben getreten ist?254. Er kann, wäre er auch ein Verwandterdes Verstorbenen, von den Miterben insgesammt,oder auch von einem aus ihnen von der Theilungausgeschlossen werden, wenn man ihm den Preisdes Uebertrags zurückzahlt. 841.Müssen einem jeden Theilnehmer die Urkundenausgeliefert werden, die sich auf die ihm ange-fallenen Gegenstände besonders beziehen?255. Ja, sobald die Theilung vollzogen ist. 842.Bey wem bleiben die Urkunden, die eingetheiltes Eigenthum betreffen?256. Sie bleiben bey demjenigen, der den größ-ten Theil davon erhält. 842.Wozu ist dieser inzwischen verbunden?257. Er ist jedesmal verbunden, denjenigenseiner Miterben, die hieran betheiliget sind, auf Ver-langen mit der Urkunde an die Hand zu gehen. 842.Bey
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