Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
79
Einzelbild herunterladen
 

79Was ist Rechtens, wenn im Falle des vor-hergehenden Artikels zu einer öffentlichen Ver-steigerung der Erbschaftsgegenstände geschrittenwerden muß?250. Dann kann diese Versteigerung nur vorGericht unter Beobachtung der Formen geschehen,welche zur Veräußerung der Güter eines Minder-jährigen vorgeschrieben sind. 839.Werden bey dieser gerichtlichen Versteigerungauch Fremde zugelassen?251. Ja. 839.Wann werden die vorgenommenen Theilun-gen als definitiv betrachtet?252. Sie werden als definitiv betrachtet, wennsie den hier oben festgestellten Regeln gemäß vollzogenworden sind. 840.a) Wenn sie nämlich von Vormündern unter derAutorisation eines Familien.=Rathes,b) Wenn sie von emancipirten Minderjährigenunter dem Beystande ihrer Curatoren,c) Wenn sie für abwesende oder nicht gegenwär-tige Miterben ebenfalls unter dem Beystandeihrer angeordneten Curatoren vollzogen wordensind. 840.Wann