Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
78
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78Was hat der Notar zu thun, wenn sich beyden Geschäften, die an ihn verwiesen sind,Streitigkeiten erheben?47. a) In diesem Falle fertigt er einen Verbal-Prozeß über die beſtrittenen Punkte und die gegen-seitigen Behauptungen der Partheien. 837b) Dann verweist er die Partheien an den Com-missair, der zur Berichtigung des Theilungsgeschäftesernannt ist. 837.Im übrigen wird nach der in den Gesetzen überden Prozeß vorgeschriebenen Form verfahren. 837.Was ist Rechtens, wenn nicht alle Erbenanwesend, oder wenn es unter ihnen Interdicirteoder Minderjährige gibt?248. In diesen dreyen Fällen muß die Theilungnach dem §. 217. u. s. w. festgestellten Regeln ge-richtlich vorgenommen werden.Was wird noch nebenher erfordert, wennmehrere Minderjährige vorhanden sind, die beyder Theilung ein entgegengesetztes Interessehaben?249. Dann muß einem jeden aus den Minder-jährigen ein Special= und eigner Vormund gegebenwerden. 838.Was