Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
76
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76In welchen Gütern geschieht dieses Vorab-nehmen der andern Miterben?238. Sie geschieht an Gegenständen, die, soviel möglich, von derselben Beschaffenheit und Gütesind, als diejenigen waren, die der andere Miterbevoraus empfangen hat, und in die Massa nichtzurückgeben kann. 830.Wie viel Loose werden bey der Theilunggemacht?239. Nach diesem Abzuge des Vorausempfangenenwerden aus der noch übrigen Massa so viel gleicheLoose gemacht, als theilnehmende Erben oder Stämmevorhanden sind. 831.Wie soll man bey Bildung und Feststellungder Loose verfahren?240. a) Man soll dabey, so, viel immer möglichist, die Zerstückelung der Grundstücke und die Ver-theilung der Benutzung einer Sache vermeiden. 832.b) Auch ist es schicklich, daß man in jedes Loos,wo möglich, eine gleiche Quantität von beweglichenund unbeweglichen Gütern, Gerechtsamen und For-derungen von derselben Natur und von gleichemWerthe aufnehme. 832.Auf