Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
75
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75Was ist ferner zu beobachten, nachdem dieMobilien und Immobilien geschätzt und ver-kauft worden sind?234. Dann verweist der committirte Richter imnöthigen Falle die Partheien vor einen Notar, dervon ihnen gewählt, oder, wenn sie über die Wahluneinig sind, Amtshalber ernannt wird. 828.Was muß vor diesem Notar geschehen?235. Vor diesem Notar schreitet man 828.a) Zur Rechnungsablage, wozu die Miterbensich einander verbunden seyn mögen;b) Zur Beſtimmung der ganzen Maſſa;c) Zur Fertigung der Loose;d) Zur Festsetzung desjenigen, was einem jedender Miterben ausgeliefert werden muß.Was muß jeder Miterbe an die Massa zu-rückgeben?236. Er gibt in der Regel an die Massa zurückdie Geschenke, die er erhalten hat, und die Summen,die er derselben schuldig ist. 829.Was ist aber Rechtens, wenn die Einlegungdes Vorausempfangenen nicht in Natur geschieht?237. In diesem Falle nehmen die Miterben,welche zu dieser Forderung berechtiget sind, einengleichen Theil aus der Erbschaftsmassa vorab. 830.In