Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
71
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1Sind die Erben verbunden ein Inventariumzu errichten, wenn es unter ihnen Minderjährige,Interdicirte oder Abwesende gibt?218. Ja, dann müssen sie unverzüglich eingetreues Inventarium über die ganze Nachlassenschaftdes Verstorbenen errichten. 1031.Auf wessen Ansuchen geschieht die Versiege-lung?219. Die Versiegelung geschieht, 819.a) Entweder auf Ansuchen des Erben,b) Oder auf Betreiben des Regierungs-Com-missairs,c) Oder auch von dem Friedensrichter desArrondissements, wo die Erbschaft eröffnetwurde, von Amtswegen.Können die Gläubiger auch auf Versiegelungder Erbschafts-Effecten antragen220. Ja, sie können es kraft eines executorischenTitels, oder einer vom Richter ertheilten Erlaub-niß. 820.Wäs ist Rechtens für alle Gläubiger, nach-dem die Versiegelung einmal geschehen?221. Dann können sie alle Opposition einlegen,wenn sie schon weder einen executorischen Titel, nochdie Erlaubniß des Richters aufzuweisen haben. 821.Unter