70212. In diesem Falle kann der Mann dieAbtheilung der Güter ohne Beystimmung seiner Fraunicht fordern. 818.Was ist aber Rechtens für den Mann,wenn er das Recht hat, diese Güter zu be-nutzen?213. In diesem Falle kann er eine provisorischeTheilung verlangen. 818.Müssen die Miterben einer verheyrathetenFrau, den Mann und die Frau zugleich abladenlassen, wenn sie auf eine definitive Abtheilungantragen wollen?214. Ja: sie müssen den Mann und die Frauzugleich zur Sache abladen lassen. 818.Was ist Rechtens, wenn die Erben allegegenwärtig und großjährig sind?215. In diesem Falle ist die Versiegelung derzur Erbschaft gehörigen Effecten nicht nöthig. 819.216. Auch kann die Theilung in jeder denBetheiligten beliebigen Form, und in jedem Acte,den sie für gut finden, vorgenommen werden. 819.Was ist aber Rechtens, wenn nicht alleErben anwesend, oder wenn es unter ihnenMinderjährige oder Interdicirte gibt?217. In diesen beyden Fällen muß die Versiege-lung in der kürzesten Zeitfrist geschehen. 819.
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