72Unter welchen Formalitäten wird die Entsie-gelung vorgenommen, und das Inventariumerrichtet?222. Diese Formakitäten werden durch die Gesetzeüber das gerichtliche Verfahren bestimmt, 821.Bey welchem Gerichtshofe müssen die Klagenauf Theilung und die darüber entstehendenStreitigkeiten angebracht werden?223. Sie gehören vor den Gerichtshof des Ortes,wo die Succession eröffnet worden. 822.Vor welchem Gerichtshofe muß die Verstei-gerung der zur Erbschaft gehörigen Sachenvorgenommen, und die Klage auf Gewährleistungder Loosen unter den Miterben, so wie dieKlage auf Wiederaufhebung der einmal ge-schehenen Theilung vorgebracht werden?224. Vor dem Gerichtshofe des Ortes, wo dieSuccession eröffnet worden. 822.Welcher Gerichtshof entscheidet, wenn einerder Miterben sich weigert, in die Theilungeinzuwilligen — oder wenn sie über die Art,wie dabey zu verfahren, oder wie sie zu been-digen sey, in Streit gerathen?225. Dann entscheidet das eben benannte Gericht,wie in summarischen Sachen. 823.226.
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