66Vierter Abschnitt.Von vacanten Erbschaften, zu wel-chen kein Erbe sich anmeldet.Wann wird eine Erbschaft als vacant an-gesehen?201. Eine Erbschaft wird als vacant ange-sehen: 811.a) Wenn nach Umlauf der Fristen, die zur Er-richtung des Inventariums und als Bedenkzeitgestattet sind, niemand erscheint, der die Erb-schaft in Anspruch nimmt;b) Wenn auch kein bekannter Erbe vorhanden ist;c) Wenn die bekannten Erben auf die SuccessionVerzicht gethan haben.Was hat in diesen Fällen das Gericht derersten Instanz, in dessen Arrondissement dieSuccession eröffnet wurde, zu thun?202. Es ernennt auf das Gesuch der Betheilig-ten, oder auf den Antrag des Regierungs=Commissairseinen Curator. 812.Worin bestehen die Verbindlichkeiten undRechte eines Curators?203. Die Rechte und Verbindlichkeiten einesCurators bestehen darin: 813.
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