Aus welchen Handlungen wird von Rechts-wegen darauf geschlossen, daß einer die ihmangefallene Erbschaft von seiner Seite ange-nommen habe?143. Es wird darauf geschlossen: 780.a) Wenn einer seine Erbrechte einem Fremdenverschenkt — verkauft — oder übertragen hat.b) Wenn einer zum Vortheile eines oder meh-rerer seiner Miterben auf die Erbschaft,leichviel ob unentgeltlich, Verzicht leistet.c) Wenn einer zum Vortheile aller seiner Mit-erben ohne Unterschied auf die ErbschaftVerzicht leistet, und hiefür eine Vergütungerhält.Was ist Rechtens, wenn einer, dem eineErbschaft angefallen war, verstorben ist, eheer dieselbe ausgeschlagen, oder ehe er sie aus-drücklich oder stillschweigend angenommen hat?144. In diesem Falle bleibt es seinen Erbenunbenommen, statt seiner die Erbschaft anzunehmenoder auszuschlagen. 781.Was ist Rechtens, wenn diese Erben überdie Frage: ob sie die Erbschaft annehmen oderausschlagen wollen, nicht einverstanden sind?145. In diesem Falle müssen sie die Erbschaftunter
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