unter dem Vorbehalt eines zu errichtenden Inventa-riums annehmen. 782.In welchem Falle kann ein Volljähriger dievon ihm ausdrücklich oder stillschweigend ge-schehene Annahme einer Erbschaft anfechten?146. Er kann es in dem einzigen Falle, wenner zu der Annahme der Erbschaft durch einen gegenihn ausgeführten Betrug verleitet worden ist. 783.In welchem Falle kann ein Volljährigerunter dem Vorwande einer Verletzung die vonihm geschehene Annahme der Erbschaft anfechten?147. Er kann es in dem einzigen Falle, wodie Erbschaft erschöpft, oder um die Hälfte vermin-dert worden durch Verordnungen eines Testaments,welches zur Zeit der Annahme der Erbschaft nochunbekannt gewesen, und später entdeckt worden ist.783.Zweyter Abschnitt.Von der Entsagung der Erbschaften.Wird die Vermuthung schlechthin angenom-men, daß jemand einer Erbschaft entsagt habe?148. Nein, diese Vermuthung hat gegen keinenErben Statt. 784.WieD2
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