Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
49
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49Wie kann die Annahme der Erbschaft ge-schehen?139. Die Annahme kann ausdrücklich oderstillschweigend geschehen. 778.Wann ist die Annahme ausdrücklich?140. Sie ist ausdrücklich, wenn man in einemauthentischen oder Privat=Acte den Titel oder dieEigenschaft eines Erben annimmt. 778.Wann ist die Annahme stillschweigend?141. Sie ist stillschweigend, wenn der Erbe einenAct unternimmt, der seine Absicht, die Erbschaftanzunehmen, nothwendig voraussetzt, und welchener nur in der Eigenschaft eines Erben zu unterneh-men das Recht haben könnte. 778.Können Acte, die blos auf Erhaltung derErbschafsgüter zielen, und die nur eine Aufsichtoder provisorische Verwaltung zum Zweckehaben, als Acte einer wirklichen Antretung derErbschaft angesehen werden?142. Nein, dafür können sie nicht angesehenwerden, wenn man übrigens dabey den Titel oderdie Eigenschaft eines Erben nicht angenommen hat.779.AusD