40Was muß das natürliche, aber gesetzlichanerkannte Kind bey der Theilung der Hinter-lassenschaft seines Vaters oder seiner Mutterzur Collation bringen?110. Das natürliche, aber gesetzlich anerkannteKind, oder seine ehelichen Abkömmlinge müssen aufdas, was sie zu fordern berechtigt sind, alles auf-rechnen lassen, was sie von dem Vater oder derMutter, deren Hinterlassenschaft getheilt werden soll,empfangen haben. 760.111. Inzwischen wird vorab erfordert, daß esnach dem Gesetze, der Collation unterworfen ist. 760.Was ist Rechtens gegen das natürliche, abergesetzlich anerkannte Kind, oder gegen seine ehe-lichen Abkömmlinge, wenn sie bey Lebzeiten ihresVaters oder ihrer Mutter die Hälfte desjenigen,was in den vorhergehenden Artikeln ihnen zuer-kannt ist, unter der ausdrücklichen Erklärungihres Vaters oder ihrer Mutter erhalten haben,daß es ihre Absicht sey, das natürliche Kindauf den Theil einzuschränken, den sie ihmangewiesen haben?112. In dieſem Falle haben das natürliche,aber gesetzlich anerkannte Kind, oder seine ehelichenAbkömmlinge keinen weitern Anspruch zu machen,und
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten