28In diesem Falle wird die ganze Hinterlassenschaftdes Bernards in drey gleiche Theile getheilt, wovonjeder Bruder viertausend Francs erhält, und die übri-gen viertausend Francs unter die vier Kinder seinerverstorbenen Schwester getheilt werden. §. 83. 84. 85.Fünfter Fall. Bernard stirbt, seine Elternund seine Geschwister sind vor ihm gestorben,dagegen sind noch im Leben vier Kinderseines verstorbenen Bruders A., drey Kinderseines verstorbenen Bruders B., zwey Kinderseiner verstorbenen Schwester C., und einKind seiner verstorbenen Schwester D.In diesem Falle tritt das Repräsentations=Rechtein, kraft dessen die Erbschaft in vier gleiche Theilezerlegt wird, wovon das eine Kind der verstorbenenSchwester D. so viel erhält, als die vier Kinder desverstorbenen Bruders A. zusammen bekommen. §. 546Sechster Fall. Bernard stirbt, hinterläßtzwey vollbürtige Brüder und eine halbbürtigeSchwester als seine einzigen Erben.In diesem Falle wird seine ganze Hinterlassen-schaft, welche aus zwölftausend Francs besteht, inzwey gleiche Theile zerlegt. §. 86.Davon bekommen die zwey vollbürtigen Brüdersechstausend Francs für sich allein. §. 86.Die
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