Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
27
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27Dritter Fall. Bernard stirbt, und hinter-läßt seinen Vater, dann zwey Brüder unddrey Kinder seiner verstorbenen Schwester.In diesem Falle wird die ganze aus zwölftausendFrancs bestehende Hinterlassenschaft des Bernard'sin vier Theile getheilt, zwey Theile, nämlich sechs-tausend Francs werden getheilt unter seine zweyBrüder und die drey Kinder seiner verstorbenenSchwester, dergestalt, daß diese letztern zusammenso viel bekommen, als einer ihrer Oheime, indem siekraft des Repräsentations=Rechtes an die Stelleihrer verstorbenen Mutter treten, die zweytausendFrancs erhalten haben würde, wenn sie noch imLeben wäre. §. 81.Dann werden die dreytausend Francs, welchedie verstorbene Mutter des Bernards erhalten habenwürde, wenn sie noch im Leben wäre, ebenfallsunter die zwey Brüder und die drey Kinder derverstorbenen Schwester getheilt. §. 81.Endlich fallen die übrigen dreytausend Francs,welche den vierten Theil des Ganzen ausmachen,dem noch lebenden Vater des verstorbenen Bernardszu. §. 82.Vierter Fall. Bernard stirbt, seine beydenEltern sind vor ihm gestorben, und er hin-terläßt zwey Brüder und vier Kinder seinerverstorbenen Schwester.In