21Tochter C., und ein Kind seiner verstorbenenTochter D.In diesem Falle treten die Enkel kraft desRepräsentations=Rechtes als Erben ihres Großvatersauf, und theilen seine ganze Hinterlassenschaft invier Theile, wovon die vier Kinder des verstorbenenA. nicht mehr erhalten, als das eine Kind derverstorbenen D. §. 75.Vierter Fall. Bernard stirbt, hinterläßtdrey Kinder aus der ersten Ehe, und ein Kindaus der zweyten als seine Erben zurück.In diesem Falle wird seine Hinterlassenschaftwiederum in vier gleiche Theile zerlegt, wovon einjedes Kind einen Theil zu sich nimmt, indem siealle vier ihren gemeinschaftlichen Vater mit gleichemRechte erben. §. 73.Fünfter Fall. Bernard stirbt, hinterläßtzwey Kinder aus der ersten, ein Kind aus derzweyten, und ein Kind aus der dritten Ehe.In diesem Falle erben diese vier Kinder, obwohlsie aus dreyen Ehen gezeugt sind, ihren gemein-schaftlichen Vater mit gleichem Rechte zu gleichenTheilen. §. 73.Sind in diesen fünf Fällen die Kinder, odereinige von ihnen noch minderjährig, so muß ihnenein
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