VIIIme der Erbschaft rückwärts? 138. Die Annahmeder Erbschaft kann ausdrücklich oder stillschweigendgeschehen. 139 — 141. Acte, die blos auf Erhal-tung der Erbschafsgüter zielen, können nicht als Acteeiner wirklichen Antretung der Erbschaft angesehenwerden. 142. Aus welchen Acten wird auf eineAnnahme der Erbschaft geſchloſſen? 143. Was iſtRechtens, wenn einer verstorben ist, ehe er die ihmangefallene Erbschaft ausgeschlagen oder angenom-men hat? 144. 145. In welchem Falle kann einVolljähriger die von ihm geſchehene Annahme einerErbschaft anfechten? 146. In welchem Falle kannein Volljähriger unter dem Vorwande einer Ver-letzung die von ihm geschehene Annahme einerErbschaft anfechten? 147.Zweyter Abschnitt. Von der Entsa-gung der Erbschaften.51.Es wird nicht vermuthet, daß jemand einer Erbschaftentsagt habe, 148. Wie muß die Entsagung ge-ſchehen? 149. Welche Wirkung hat die Verzicht-leiſiung? 150 — 154. Was iſt Rechtens für dieGläubiger desjenigen, der zum Nachtheil ihrer Rech-te auf die Erbschaft verzichtet? 155 — 157. Trittauch die Verjährung ein wider die Befugniß, eineErbschaft anzunehmen oder auszuschlagen? 158162. Kann einer auf die Erbschaft einer noch le-benden Person Verzicht thun? 163. Welches Rechtverlieren die Erben, welche Effecten aus einemNachlaſſe bey Seite geſchafft, oder verheimlichethaben? 165. 166.Dritter Abschnitt. Von der Rechts-Wohlthat des Inventariums, ihren Wirkun-gen und den Pflichten des Beneficiar=Erben. 56Was versteht man unter der Rechts-Wohlthat des In-
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