86 ' I. Bis zum Tode Karl's d. Gr. (814).
mehr oder weniger mächtige und unabhängige Herzogthümer, Grafschaf-ten, Episcopate und sonstige Herrschaften, deren Inhaber den Königennur nach eigenem Ermessen gehorchten, als vollkommen selbständigeHerrscher dastanden, ihre eigenen Hofhaltungen und Heere hatten,Kriege mit den Nachbarn führten und ihre Unterthanen stark bedrückten.Das Erlöschen der karolingischen Dynastie in Italien (890), in Deutsch-land (911) und die Unfähigkeit der ihr angehörenden Könige in Frankenvermehrten diese Unordnungen noch bedeutend. In Italien ging dieoberste Gewalt von Einem Ehrgeizigen auf den andern über, und begannbereits das Endziel der ehrgeizigen Politik der römischen Päbste deutlichhervorzutreten. In Germanien wurde die Würde des römischen KaisersGegenstand der Wahl, und in Franken war die Macht der Könige so weitgesunken, dass der letzte Karolinger Ludwig der Faule (Faineant987) nur UberLaon, Soissons und Eheims herrschte, während sein Va-sall, der (Herzog) Dnc de l'Isle de France, Hugo Capet, der Gründerder neuen Dynastie der Capetinger, fast ganz West- und Mittel-Frank-reich in Besitz hatte.
Inmitten dieser Verwirrungen und Unordnungen verbreitete und ver-mehrte sich die Verleihung von Lehen mehr und mehr. Die Gross-Vasallen (Vassi majores, Grands Vavasseurs, die früheren Senioresund Optimaten), Herzöge, Grafen u. s. w. verliehen Afterlehen(arriere-fiefs) mit denselben Rechten und Bedingungen, unter welchen siedie Lehen einst von den Königen erhalten hatten. Die mit diesen After-lehen Beliehenen bildeten die Klein-Vasallen (Vassi minores, Vas-saux). Zu ihnen gehörten auch diejenigen Leute und Allodialbesitzer,welche freiwillig sich dem Schutze eines Gross-Vasallen unterstellten,ohne indessen zu seinen Hörigen (Servients) zu zählen. Die Klein-Vasallen hatten ihrerseits wieder ihre Vasallen u. s. w., sodass bisweilenein kleiner Landbesitz, ein einzelnes Haus u. s. w. ein Lehen bildete.Die Feudalabhängigkeit der Klein-Vasallen von dem Gross-Vasallen(Senior, Lehnsherr, Suzerain) bildete den einzigen Zusammenhang zwi-schen den freigeborenen Unterthanen und der Regierung. Nur sehrwenige Allodialbesitzer und königische Leute vermochten sich ihre frühereAbhängigkeit von dem König allein zu bewahren (liberi barones, Semper-freye, Reichsbaron, Barons de l'empire).
Bald begannen die Gross-Vasallen, und ihnen folgend auch die'Klein-Vasallen nach Erblichkeit in ihren Lehnen zu streben. Hierausentsprangen natürlicherweise Feudalstreitigkeiten und Fehden, Gewalt-thätigkeiten und Vergeltung dafür, welche bei dem gänzlichen Verfallvon Sittlichkeit und Bildung, bei der Unzulänglichkeit oder Nichtbeach-tung der Gesetze eine allgemeine Desorganisation der Staaten, Schwä-chung der königlichen Gewalt und Verstärkung der Macht der Feudal-