3. Das byzantin. Reich, die Slawen, Perser, Araber und Türken. 55
Kriegsmacht zum inneren und äusseren Schutze des Reiches in jener soausserordentlich unruhigen Zeit durchaus unzulänglich war.
Von den hier angeführten Truppen verdienen besondere Beachtungdie Scholares oder Garde und die Grenztruppen.
DieScholares oder Garde, welche in allen inneren und Thron-Umwälzungen eine so wichtige Rolle spielten, waren die eigentlicheLeibwache der Kaiser. Die auserlesensten derselben (Protectores undCandidati) genossen das besondere Vertrauen der Kaiser und waren' be-ständig um sie. Die Ersteren waren beritten, die Letzteren zu Fusse.Jede Schola war ungefähr 400 Mann stark, alle 9 zusammen also etwa3600 Mann. Sie standen unter dem Befehl des Magister officiorum, wel-cher dem ganzen kaiserlichen Hofhalt vorstand und einer der höchstenund ersten Staatswürdenträger war (oft waren sie auch Schuld an denHof- und Staatsumwälzungen, stürzten die Kaiser und wurden durchdiese ernannt).
Die Grenztruppen waren seit langer Zeit an allen Grenzen desReiches angesiedelt, welche durch Befestigungen gesichert waren (etwa300 an der Zahl). In jeder Grenzprovinz, wenn sie nicht besonders aus-gedehntwar, wie z. B. in Arabien, Palästina, Phönizien, Syrien, Osrhoene,Mesopotamien u. s.w. stand ein die dort befindlichen Grenztruppen befeh-ligender Feldherr oder Dux, in den ausgedehnteren Provinzen, wieAegypten, Isaurien u. s. w. ein Com es, welche grosse Macht uud An-sehen besassen. Die Einen wie die Anderen regierten und befehligten inden Grenzprovinzen in der Eigenschaft von kaiserlichen Statthaltern,ordneten die Aushebung der Truppen an , erhoben die Abgaben, hattenalle Festungen , Burgen und Forts unter ihrem unumschränkten Befehleund erhielten sogar grosse Staatsbesitzungen zum Eigenthum. Auch denGrenztruppen wurden Ländereien mit Sclaven und Vieh zu deren Bear-beitung übergeben. Diese Ländereien [fundi limitrophi) waren in ge-wisser Weise Lehen oder Vasallen-Besitzungen, frei von Abgaben, konn-ten nicht von Privaten erworben werden und gingen erblich nur an Solcheüber, welche den Grenzer-Kriegsdienst zu leisten vermochten. Es warsolchergestalt an allen Grenzen des Reiches ein Grenzerheer in militäri-schen Colonien angesiedelt, welches eine gewisse Aehnlichkeit mit demGrenzerheere zeigt, wie es unter den Carolin gern und besonders unterKarl d. Gr. an den Grenzen des Frankenreiches vorhanden war. Diereichsten Grundbesitzer dieser militärischen Grenzcolonien waren dieDuces, welche man mit den Markgrafen und Herzögen der Franken ver-gleichen kann, blos mit-dem Unterschiede, dass der byzantinische Hofsie in grosser Abhängigkeit von sich erhielt. Gewöhnlich-waren sie dielebenslänglichen Statthalter ihrer Provinzen und ihr persönlicher Vortheilund Nutzen stand mit der Sicherheit der ihnen anvertrauten Provinz in