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1 (1893)
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293
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Salzburger Gedichte. Frankreich. 293

§ 20. Frankreich.

Der Vertrag von Verdun besiegelte die politische Theilung deskarolingischen Reiches, aber er zerstörte nicht die Gemeinsamkeitder litterarischen Entwickelung. Diese beruhte, besonders in Deutsch-land und Frankreich, Jahrhunderte lang ausschliefslich auf der Geist-lichkeit, die von dem Gefühl erfüllt war, eine grofse Corporation zubilden, deren Mitglieder in den verschiedenen Ländern sich, wie nochheute, einander näher verbunden fühlten als mit den Laien ihresVolkes. Dieses Gefühl der Gemeinschaft tritt auch in späterer Zeithäufig auf serordentlich stark hervor; ganz besonders lebhaft aberwar es, so lange die Karolinger herrschten, und die Erinnerung andie Einheit des Kaiserreiches noch die Gemüther erfüllte. In derLitteratur sind es jedoch die kirchlichen Fragen, in denen die Ge-meinsamkeit der Bildung wie der Interessen sich vornehmlich zeigt;die überaus reiche und bedeutende theologische Litteratur des neun-ten Jahrhunderts läfst sich gar nicht getrennt behandeln. In derhistorischen dagegen verhält es sich anders; diese wird naturgemäfsvon der politischen Trennung weit stärker berührt und sondert sichrascher in verschiedene Zweige. Alles was die Localgeschichte betrifft,gewinnt nur noch in einzelnen Fällen Bedeutung füs das Nachbar-land; die bedeutenderen Werke allgemeiner Art aber dürfen nichtaufser Acht gelassen werden, und bei der engen Verbindung derkarolingischen Theilreiche finden wir in diesen immer auch dieNachbarländer, wenn nicht gleichmäfsig, so doch mit wenig gerin-gerer Sorgfalt berücksichtigt, als das eigene. Vor allem gilt dasvon der Reichshistoriographie der Annalen. Wie die Fulder An-nalen auch für Frankreich von Wichtigkeit sind, so die Bertiniani-schen 1 ) für Deutschland.

S. 283—285. MG. SS. XIII, 341—343. Poet.Lat. II, 637—648 mit anderenVersen der Sammlung. Vielleicht rühren jene aus Karls d. Gr. Zeit her,und wurden nur fortgesetzt; dann hätten wir Erneuerung älterer Dar-stellungen anzunehmen.

*) Annales Berliniani ed. Pertz, MG. SS. I, 419—515. Neue Ausg.v. G. Waitz, Hann. 1883, 8; vgl. dens.: Ueber die Ueberlieferung der Ann.Bertiniani, Berl. SB. 1883, S. 113—121. Benutzt sind aufser den Hss. dasChron. Vedastinum, Cont. Aimoini, der einige Zusätze von zweifelhaftemUrsprung hat, Ann. Mettenses, über deren jetzt in Berlin befindl. Hs. ichNA. XVI, 607 berichtet habe. Wenig Hülfe bietet das fast ganz ausAnn. Bertin. u. Vedastini geschöpfte Chronicon de gestis Normannorum inFrancia, MG. I, 532—536, in ganz unbestimmter Zeit in St. Omer verfafst.Uebers. der Ann. Bertin. v. Jasmund 1857. 1890. Geschichtschr. Bd. 24(XX, 9).