146 II- Karolinger. § 3. Annalen.
der Mosellani, erhielten von da ab zwei verschiedene ausführlicheFortsetzungen bis 803 und 806; in den Annales Mosellani aber fehlendie Jahre 786 und 787, und die weitere Fortsetzung bis 798 ist umein Jahr verschoben, also da sie doch offenbar gleichzeitig verfafstist, erst nachträglich hier eingetragen.
Eine andere Fortsetzung von 786 bis 796 hat 6. Waitz nach-gewiesen in den Annalen von 741 bis 811, welche nach dem Fund-ort der Handschrift von dem ersten Herausgeber, Baron von Reiffen-berg, Maximiniani genannt sind 1 ).
Auch diese hat Arnold als Auszug aus den von ihm angenom-menen Hofannalen in Anspruch genommen und gerade auf sie grofsesGewicht gelegt; er glaubte nicht, dafs dieser Annalist so viele ver-schiedene Annalen, wie Waitz annahm, benutzt und doch wieder soviele wichtige Dirjge, die auch darin standen, übergangen habenkönne. Allein hier ist ihm Waitz scharf entgegengetreten, indemer nachwies, dafs die Ableitung aus verschiedenen Elementen sichdurch das Verhältnifs zu anderen Quellengruppen mit voller Sicher-heit darthun läfst. Aufgeklärt wurde die ganze Sachlage freilicherst durch die neue von Waitz gegebene Ausgabe und die Sonderungder Annalen von der Chronik bis 741, an welche sie sich anschliefsenund zu deren Fortsetzung sie bestimmt zu sein scheinen. Diese,schon oben S. 129 kurz erwähnt, wird später zu besprechen sein.Die Annalen sind eine um oder bald nach 811 verfafste Compilation,zu welcher die Gesta Pontificum Romanorum (doch noch nicht dieVita Leonis III) mit verschiedenen Annalen in ziemlich freier Weise,mit einigen willkürlichen Zusätzen, verbunden sind. Als solche hier
Chesnianum, eine abweichende Form dieser Annalen s. Dünzelmann, NA. II,511, u. Katz. Die zweite Fortsetzung ist 791—806 identisch mit den Lau-rissenses. Ueber eine weitere Fortsetzung 803—818 s. unten § 10 zumChron. Moissiacense. Gerade bis 785 (731—753 mit Verschiebung derJahreszahlen) finden sich die Ann. Mosell. auch excerpirt in den AnnalesFlaviniacenses, einer chronologischen Compilation von 816 (doch vgl. Waitzim NA. V, 484) und von da an gleichzeitig fortgesetzt bis 879. Dazu gerschrieben sind die Annales Lausonenses, Lausanner Notizen bis 968. 985.MG. SS. III, 150; neue berichtigte Ausg. von Jaffe in Mommsens Cassiodorp. 684—689; vgl. dazu Waitz, NA. V, 484. Vollständiger finden sich dieAnn. Laus, in dem sog. Clironicon Laus. Ghartalarii (ed. Gingins, Mem. etDoc. de la Suisse Romande (1851) VI, 5—10; Cibrario e Promis, Docu-menti p. 326—331; Waitz, SS. XXIV, 774—810), in dem sich vorher dieAnn. Weifsenburgenses benutzt finden, nebst Spuren gleichzeitiger Annalensaec. IX. Einzelne ältere Notizen 592. 688 ff. sind vorgesetzt, eine Fort-setzung bis 1056 enthält fast nur die Folge der Bischöfe.
] ) Compte-rendu des seances de la Commission roy. d'histoire, VIII(1844) 307—322; vgl. Gott. Nachrichten 1871, S. 307—322. Ausg. vonWaitz SS. XIII, 19—25, und Abhandlung darüber im NA. V, 475—501.