58 I. Vorzeit. § 3. Anfänge und Gattungen.
hier fortgeführt; ein Exemplar, -welches bis zum Tode Theodosius I.reichte, tarn nach Spanien und ist uns, jedoch nur im Auszuge, vonHydatius mit seiner Fortsetzung und in engster Verbindung mitseiner Chronik bis 468 erhalten. Reichlichere Auszüge aus demursprünglichen und in Constantinopel fortgeführten "Werk sind imChronicon paschale bis 630 enthalten. Aus beiden hat Mommsen dieConsularia Constantinopolitana (bis 468) zusammengestellt 1 ).
In gleicher Weise, wie diese Consultafeln zu einem chronolo-gischen Anhalt für geschichtliche Notizen dienten, benutzte manauch die Folge der Kaiser, indem man entweder nur mit jedemNamen kurze Bemerkungen verband, oder auch die Regierungsjahreder Kaiser einzeln unterschied 2 ). Weit zweckmäfsiger für kurzeannalistische Aufzeichnungen waren aber nach dem Aufhören derConsularfasten die Ostertafeln, welche sich ebenfalls in jenem Ka-lender fanden und auch ohne denselben bald in jeder bedeuten-deren Kirche vorhanden waren. Im Abendlande fand nach manchenVersuchen, unter denen die Ostertafel des Aquitaniers Victurius einegewisse Rolle spielt, besonders der von Dionysius Exiguus angenom-mene Kanon des Alexandrinischen Bischofs Cyrillus eine grofse Ver-breitung, welche noch zunahm, als Beda die Tafeln desselben überdie Cyklen von 1—532 und von da bis 1063 in sein Werk De ra-tione temporum aufnahm 3 ).
Doch hat es längere Zeit gedauert, bis man von der einmalherkömmlichen Rechnung nach Consulaten und Jahren der Kaiserabging; in England zuerst, wo man aufserhalb des römischen Her-kommens stand, sind Ostertafeln zu diesem Zweck benutzt, und vondort durch die Vermittelung der irischen und englischen Missionarenach Gallien und Deutschland gekommen 4 ).
Schon 354 hatte auch der römische Staatskalender ein Ver-zeichnifs der römischen Päbste aufgenommen, welches seiner
! ) MG. Auctt. antt. XIX, 197—247.
2 ) S. hierüber Bethmann im Archiv X, 387 und über die OstertafelnS. 279; vgl. V, 102 und Piper, Karls des Grofsen Kalendarium und Oster-tafeln, Berlin 1858, S. 100 ff. — Die Echtheit der Briefe von Victurius undPabst Hilarus vor dem Canon paschalis hat Br. Krusch erwiesen, NA. IV.169-172.
3 ) S. darüber Br. Krusch: Die Einführung des griech. Paschalritusim Abendlande, NA. IX, 169—172, vgl. 658. — Consulliste des Victuriusmit Forts, ib. S. 269—281.
4 ) Es kann ja auch einmal in Italien geschehen sein, vgl. NA. I, 283,aber die hier früher nach Bethmann im Arch. X, 820 angeführte Handschriftaus Sant Andrea della Valle enthält keine Annalen. Es ist Christ. 2077,gedr. Roncall. I, 721; vgl. Mommsen im Hermes I, 130 u. das Facs. beiZangemeister u. Wattenbach, Exempla codicum Latinorum Tab. IV. NA. I, 29.