Consularfasten. 57
peri Havniensis), wahrscheinlich auch der Verfasser der Continuatiound des Auctarium Prosperi 1 ) in der vaticanischen Handschrift . . ."Wie weit deren Exemplare reichten, läfst sich nicht bestimmen;doch ist einiger Grund zu der Annahme vorhanden, dafs im Jahre526 eine neue Redaction abgeschlossen ist. "Wahrscheinlich istdann noch eine neue Fortsetzung etwa bi§ zum Jahre 572 in Ra-venna hinzugefügt; diese letztere hätte dann Agnellus, möglicher"Weise auch der Mönch von St. Gallen 3 ) benutzt."
Leicht möglich ist es, dafs Holder-Egger in seinen Folgerungenzu weit gegangen ist. G. Kaufmann hat dieselben angegriffen 3 ); erbestreitet die Ableitung mancher Nachrichten aus dieser Quelle,beschränkt die Ravennater Fasten auf die Zeit von 455 bis 493,und bestreitet ihren amtlichen Charakter. Das Gewicht seiner Gründeist nicht zu verkennen; ohne Zweifel hat es damals noch vielerleiAufzeichnungen gegeben, welche sich meistens an Consullisten an-geschlossen haben werden. Doch von allen unterscheiden sich dieRavennater durch ihre knappe Auswahl und Fassung, und durchdie genauen Tagesdaten 4 ).
Auch von einer zweiten Consulliste mit stadtrömischen Nach-richten lassen sich Spuren nachweisen. Ein Exemplar der raven-natischen aber bis etwa 456 ist nach Holder-Eggers Vermuthungnach Arles gekommen, dort überarbeitet, mit gallischen Nachrichtenverbunden und fortgesetzt worden. Diese so neu entstandenenAnnalen sind von Gregor von Tours und dem sogenannten SeverusSulpitius 5 ) benutzt.
Die ursprünglich in Italien zusammengestellten und fortgesetztenFasten kamen unter Constantin auch nach Constantinopel und wurden
Bischofs Maximian (546—556); SS. Langob. p. 273 stimmt H. E. der An-sicht bei, der Anon. sei ein Fragment der Chronik Maximians.
') Nach Br. Krusch in NA. IX, 103 nur eine Copie des Ostercyclusdes Victurius mit einigen hist. Zusätzen: die doppelten Osterdaten hatHolder-Egger irrthümlich f. hist. Daten gehalten.
2 ) Excerptum ex Chronica Horosii, mit gleichzeitiger Notiz über dasErdbeben vom April 849, gedr. e. cod. S. Galli 878 von De Rossi, Bullet-tino di Archeologia crist. 1867. S. 17—23. Wiederholt von G. Kaufmann,Die Ravenn. Fasten, S. 484. Auctt. antt. IX, 264.
3 ) Die Fasten von Constantinopel u. Ravenna, Philologus XLII, 471bis 510.
4 ) Mommsen, Praef. Jord. p. XXXIX sagt von den 'Consularia Ra-vennatia': 'tota imbuta spiritu regni Theodericiani, sive ea publico consilioedita sunt, sive, quod prudentiores praeferent, a laudatore aliquo Statuspraesentis'. Auch in der neuen Ausg. verhält er sich dagegen ablehnend.
5 ) Holder-Egger: Ueber die Weltchronik des sog. Severus Sulpi-tius und südgallische Annalen des 5. Jahrhunderts. Gott. 1875. Neue Ausg.v. Mommsen, Auctt. antt. IX, p. 98 ss. als „Chronica ad annum 511".