56 !• Vorzeit. § 3. Anfänge und Gattungen.
zwar haben sie einen durchaus officiellen Charakter; es sind bedeu-tende Vorfälle in Betreff der kaiserlichen Familie, mit denen siesich beschäftigen, dazu wichtige staatliche Begebenheiten und Natur-erscheinungen, mit ausschliefslicher Beschränkung auf Italien. Mitden Consullisten wurden sie von Zeit zu Zeit neu ausgegeben.Durch sehr sorgfältige und eingehende Untersuchungen von Pall-mann, Waitz, G. Kaufmann, Holder-Egger ist die Benutzung dieserAnnalen bei immer zahlreicheren Schriftstellern nachgewiesen, so dafsHolder-Egger sogar den Versuch machen konnte, dieselben von379 bis 572 wieder herzustellen. Seine Untersuchung ist so er-schöpfend, dafs ich mich darauf beschränken kann, auf dieselbe zuverweisen'). Nach dem Ergebnifs derselben (S. 344) sind dieseFasti consulares für uns für volle zwei Jahrhunderte in chrono-logischer Beziehung eine Quelle vom höchsten Werthe. „Sie habenganz aufserordentliche Verbreitung gefunden: fast alle weströmischenund ein oströmischer 2 ) Chronist des fünften und sechsten Jahrhundertshaben sie benutzt, sie theilweise zur chronologischen Grundlageihrer Werke gemacht. Zuletzt sind sie noch im neunten Jahrhundertvon Theophanes, Agnellus und einem Mönch von St. Gallen benutzt.Sie müssen mehrmals redigiert und jedes Mal mit neuer Fortsetzungherausgegeben sein. Die erste Redaction fällt vor das Jahr 445,in welchem Prosper sie bereits für die erste Ausgabe seiner Chronikbenutzt hat; dieselbe Redaction wird auch dem Chronicon imperialevorgelegen haben. Eine zweite schlofs, wie wir mit ziemlicherSicherheit sagen können, mit dem Jahre 493; sie ist von Cassiodorund Marcellin benutzt. Die meisten Chronisten schöpften aus einerVorlage, welche über dieses Jahr noch hinausreichte, so der Anony-mus Valesianus 3 ), Marius, der langobardische Chronist (Cont. Pros-
') Die Kavennater Annalen, NA. I, 215—368. Eine Berichtigung vonUsener in dem Anecdoton Holderi, 1878. Benutzung bei Beda nach L.Schmidt, NA. IX, 197, verworfen v. Mommsen a. a. 0. S. 253.
2 ) Marcellinus Comes, s. über diesen Holder-Egger, NA. II, 49bis 109. Sein Werk reicht im Anschlufs an Hieronymus von 379 bis 518und ist von ihm selbst bis 534, weiter bis 548 fortgesetzt. Die weitereForts. 549—566 in den Ausgaben ist aus Herrn. Contr. entlehnt, wie Waitz,Gott. Nachr. 1857 S. 38 nachgewiesen hat. Jordanis hat nach Mommsen,Praef. Jord. p. XXIX. XXXlX, das Werk in ausführlicherer Fassung oder(auch schon Cassiodor) die darin excerpirte Grundlage benutzt.
3 ) Anonymus Valesianus, zuerst von H. Valois mit AmmianusMarcellinus herausgegebene Hauptquelle für Odovacar und Theodorich.Neue Ausgabe mit Benutzung der wiedergefundenen Hs. hinter Amm. Marc,ed. V. Gardthausen, Lips. 1875; Mommsen a. a. 0. S. 314ff. Uebers. v.D. Coste bei Procops Gothenkrieg. Vgl. C. Frick über d. cod. Pal. 927in d. Comm. Wölflin. (N. A. XVI, 642). Nach Holder-Egger im NA. I,316 — 324 schrieb er in Ravenna und benutzte die verlorene Chronik des