(0)Ausschreibungen / so in Fourage, Comiss- oder sonstigen Nothdurff-ten geschehen, und biß zur Haupt-Repartition nicht ausgestelt wer-den können, wie solche zu verrichten, pag. 169. 170.BEdiente und Receptoren sollen für die von ihren Scribenten ver-anlassende Ungebühr angesehen werden, pag. 199.Beschreibung der Steurbahren Länderey, welcher Gestalten geschehensolle / pag. 33. 34. 35. 36. §. 4. pag. 37. 38. 39.Benden und Buschen so Steurbahr sollen Morgen für Morgen, undnicht zwey für einen, oder einer für zwey specificirt, und angege-ben werden / pag. 77. §. 16. 17.Brand-Schadens halber, welcher Gestalten Nachlaß zu suchen, pag.147. §. 12.Brand-Schadens halber, so durch Unvorsichtigkeit oder Versaumnüßgeschehen / solle kein Nachlaß angedeyen / pag. 149. 153.Brand-Schadens halber solle über dessen Ursprung inquirirt werden /pag. 149. 153.Brand-Schaden, so durch Uvorsichtigkeit oder Versaumnüß gesche-hen, solle beym Nachlaß in keine Reflexion gezogen, sondern dieUnterthanen sträfflich / mithin für den dadurch ihren Nachbahrenüberkommenen Schaden pflichtig angesehen werden / pag. 149.153.Ameral-Güthere, so im Erb-Pfacht ausgethan, wie es des An-schlags halber zu halten, pag. 178. 179.Capitalien, so zu Last der Städt und Aembter, auch darin sortirendeKirspelen, Honn- und Dorffschafften auffgenohmen, wie es damitzu halten, pag. 180. 181. 182. 183. 184. 185.Capitalien seynd ohne gnädigstes Vorwissen und Consens bey schwe-rer Straff nicht auffzunehmen / pag. 189.Capitalien oder auffgenohmenen Geld-Summen halber sollen Credi-toren keine Steurbahre Erbschafft an statt der jährlicher Pensionenfrey gelassen werden, pag. 189. 190.Capitalien seynd mit Lands-üblichen Interesse allein zu verinteressi-ren / pag. 189.Capitalien, so abgelegt werden wollen, sollen vorhero specificirt, undehe der Steuer-Repartition beygenohmen, Lands-Fürstlicher Con-sens darüber eingeholet werden, pag. 48. S. 5. 6. 7. pag. 181. 183. 184.190.191.Capitalien, so von Aembteren oder Kirspelen auffgenohmen werden,sollen jährlich mit eines Jahrs Pension verinteressirt / denen Steur-Repartitionen beygenohmen, und von Receptoren zu keinem ande-ren End verwendet werden, pag. 55. 56. 183. 185. 186. 187. 188.Capitalien, so zum Besten der Personal-Lasten auffgenohmen, wiees bey deren Zurückerstattung zu halten, pag. 191.Contracten der Hoffjünger einzuforderen / und unter Straff einzusen-den / pag. 42. 43. 174. 176.Con-
Druckschrift
Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
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