(183)Diesem allem nach wird Ihrer Churfürstl. Durchl. sämbtlichenBeambten, forth Bürgermeisteren und Rath in denen Städten undFreyheiten gnädigst und ernstlich anbefohlen, auff vorgemelte Punctafest zu halten, und als weit solche simul cum qualificatione justifi-cirt werden können, für dißmahlen eines Jahrs Pensiones reparti-ren zu lassen, auch inzwischen die auff vorberührte fünff Articuloseinschlagende Prothocolla und Justificationes zu Höchstgedachter Ih-rer Churfürstl. Durchl. geheimber Kriegs=Commission gegen dasigenRegistratoris Schein, inner 14. nach Verfluß obgemelter dreyer Mo-nathen erfolgenden Tägen, bey Vermeydung einer Straff von 25.Goldgld. einzuschicken. Düsseldorff den 17. Martii 1708.Aus Höchstgemelter Ihrer Churfürstl. Durchl. 2c.Hrer Churfürstl. Durchl. ist annoch in unabfälligem gnädigestem Andencken, was Dieselbe wegen der zu Last Dero Städt-und Aembteren auch darin sortirender Gemeinden und Dorff-schafften befindlicher Capitalien unterm 17. Martii 1708. ferner gnä-digst befehlend ergehen lassen, und was anbey zu behörlicher Beobach-tung erklärt haben; wie nun Höchstgedachte Ihre Churfürstl. Durchl.gnädigst wollen, daß allsolche Capitalien in eine richtige Specifica-tion dergestalt / daß ein jedes unter dem Articul, wodurch selbiges zu-folg obiger Verordnung und darin beschehener Declarationen justifi-cirt wird, gebracht und eingetragen, so dan das Interesse, wie hochsich selbiges auff ein Jahr sowohl / als das dißfalß biß ultimam Apri-lis negstkunfftig ruckständig zu seyn befindliches betragen möge, nachInhalt anliegenden Schematis mit ausgeworffen werden solle; Alsder gnädigster Befelch hiemit /ist anund der darunter sor-daß sie über die zu Last dasigetirender Gemeinden und Dorffschafften eine dergleichen Specificationzu formiren, die Latera mit dem Summario ordentlich auszuwerf-fen, Pflicht-mässig zu unterschreiben, und vermittels ihres unter-thänigsten Berichts auch Beyfügung der hierumb würcklich abgehal-tener und etwa annoch abzuhalten seyender Prothocollen bey einerunausbleiblicher Straff von 25. Goldgld. längstens inner den erstensechs Wochen nach Erhaltung dieses zu hiesigem Dero Kriegs- undSteur-Commissariat ohnfehlbahr gelangen zu lassen. Düsseldorffden 31. Octobris 1712.Aus Höchstgemelter Ihrer Churfürstl. Durchl.sonderbahrem gnädigstem Befelch.Zuver-Uu 2
Druckschrift
Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
Seite
183
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten