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Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
Seite
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N(125)Von GOttes Gnaden Wir Johann Wilhelm /Pfaltz=Graff bey Rhein / rc.INseren gnädigsten Gruß zuvor :/:Liebe Getreue; Was Wir deren oedt und wüst verlasse-ner Güther halber hiebevorn im Jahr 1683. vor eine gemes-sene Verordnung in Truck ausgehen, und publiciren lassen, dessenerinnert ihr euch annoch unterthänigst, und wird sich sonsten beydahiger Ambts-Registratur darab die Nachricht ohngezweiffelt be-finden, wohin Wir Uns dan annoch gnädigst beziehen; NachdemWir nun immittels ab der That wahrgenohmen haben, daß Un-sere dabey geführte Intention, an verschiedenen Oertheren nicht as-sequirt, oder doch nicht beobachtet worden; Als wollen Wir, undbefehlen es hiemit ebenmäßig, daß du Unser Vogt, die von denenEigenthümbern würcklich abdicirte oedt und wüste Güthere und Län-dereyen, so offt sich die Fälle begeben, mit Zuziehung Unsers ver-äydten Gericht-Schreibers, bey der Kertzen plus offerenti ausbie-test, auff ein sicheres, so gut möglich, ausverpfachtest, und dasProthocollum subhastationis so wohl, als der Ausverpfachtung ne-ben dem Steur-Contingent, so darauff gelagt, und bezahlt wer-den muß, zu hiesigem Unserem geheimben Rath jedesmahl mit ein-schickest, diejenige auch, welche allsolche abdicirte oedt und wüsteGüther an sich gepfachtet, über den desfals contrahirten Pfacht inAbführung der Steuren keineswegs beschwerest. Versehen Uns des-sen also, und seynd euch mit Gnaden gewogen. Düsseldorff den14. Januarii 1696.An statt und von wegen HöchstgedachterIhrer Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz.Herman Furst Heytersheim mpr.J. G. Neuman.Serenissimus Elector.Ldieweilen zu Ihrer Churfürstl. Durchl. sonderbahrem ungnä-digsten Mißvergnügen die würckliche Erfahrnüß beständigan Tag gibt, was Gestalt dero auffm Land contribuirendeUnterthanen zu Zahlung obhabender Lands-Fürstlichen Schuldigkeitvornemblich umb deswillen in fast unvermögenden Stand gleich-samb beflissentlich gesetzt werden, daß die vor und nach ins Landabschickende Militarische und andere dergleichen Executanten, wor-auff es verschiedene meist saumhaffte Bediente und Steur-Heberebiß dahin lediglich ankommen lassen, so forth zu Last der Unter-thanen