(58)Vermög gnädigsten Befelchs vom N. N. ertragen Rthl. Alb. Hel.sich die Jagd-Gelder für dies Jahr adAlhier müssen alle extra Erfordernüssen cum alle-gatione Decretorum & datorum inscribirt werden.Ordinarie Erfordernüssen.Item befinden sich in allhiesig N. N. an der Zahl N. N.Scheffen und N. N. Vorsteher, wofür das gnädigst zu-gelegtes Jahr-Gehalt fürs lauffende Jahr und zwarenfür jeden Acht Rthlr. beygenohmen wird facitNoch werden für Botten-Lohn und sonstig vorge-fallene N. N. Nothwendigkeiten (welche wie obgemeltmit dem Beweiß zu specificiren) beygenohmen adDioeten.Wegen haltender vier Herren-Gedingen belauffensich die Diæten auff N. Tag für AmbtmannenGoldgl.Vogten oderSchultheiſſenGerichts-SchreiberenZusammen ad facit.Ihrer Churfürstl. Durchl. Ambtmann hieselbsten hatgegenwärtiger Repartition und Familien-Tax beyge-wohnt ad N. Täg, desfals gebühren demselben täg-lichs Goldgl. facitZwey Ritter-bürtigen benentlich N. N. gleichfalsN. Tag jedem täglichs Goldgl. facit7Voriges Latus adZeitlicher Vogt N. Tag täglichs 1½. Goldgl. facit.Gerichts-Schreiber N. Tag täglichs 1. Goldgl. facit.Demselben pro expeditione excalculatione & tri-plici descriptione Directorii Repartitionis, und derHeeb-Bücher, jede Sexternion per einen Gulden Coͤll-nisch gerechnet / facit auff N. Sexternion adfür darzu nöthiges Schreib-Papier.Anhero müssen ferner alle zu repartiren seyende Dice-ten, wie bey den extra Erfordernüssen gemelt worden,specificirt werden.
Heeb-