xxijbey vermeidung vnser hochster straff / vngnad / vnnd bej verlie-rung ewer Ambter, Lehen, Priuilegien vnnd gerechtigkeiten.Vnd gebieten auch euch allen vnsern Vnderthanen vnd den vn-sern, das ihr vnsern Ambtleuthen, Beuelhabern, Lehen,Schrimbs vnd andern verwandten / vnd den vnsern vorgerurt /jnn obgemelten sachen gehorsam / gutwillig vnd gewertig seiet /die vberfharer vnnd vngehorsamen annemen / verfolgen / jnnhafftung bringen vnd straffen helffet. Daran geschichtvnser ernste meinung / vnd willen vns des zueynem jeden versehen / vnd bey verwur-ckung der peen vnnd straff dervbertretter vorgenant / alsogehatt vnd gethanhaben.Endt des voraußgangnenEdicts.SSG
Druckschrift
Policeÿ|| sambt andern Ordnungen|| vnd Edicten/ des Durchleuchtigen Hochgebornen|| Fursten ... Herrn Wilhelms Hertzo=||gen zu Gulich/ Cleue vnd Berge/ Grauen zu der Marck vnd Rauenßberg, Herrn zu Rauenstein etc.|| Auch Ordnung wes jhrer F.G. Ambtleuthe vnd|| Beuelhaber jn bedienung jhrer Ambter sich zuhalten.||
Entstehung
Seite
XXII
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten