268 Neuntes Kapitel.
untersagt, und die Einführung fremder Waaren irgend-welcher Art bei Todesstrafe verboten. Die Behörden jederStadt des Landes wurden angewiesen, eine Truppe von120 Mann auszuheben und einzuexerciren, welche alsGarnisonbesatzung und Wache der betreffenden Ortschaftendienen sollte, um solche gegen etwaige weitere Angriffevon aussen zu schützen. Diese Vorsichtsmaassregeln alleingenügten jedoch nicht; die Wuth des Regenten und seinerSatelliten richtete sich gegen alle diejenigen, von welchenman wusste oder annahm, dass sie den Fremden freundlichgesinnt waren, und zunächst gegen die eingeborenenChristen. Die Einwohner ganzer Dörfer wurden entwedergetödtet oder nach fernen Gegenden verbannt, und vieletausend unschuldige Menschen wurden grausam ermordetoder ihrer Heimat beraubt, nur weil sie gewagt hatten dieGewaltthaten der Regierung und ihrer Helfershelfer zutadeln und sich darüber zu beschweren.
Dies war die vorherrschende Lage der Verhältnissenach dem Rückzuge der französischen Expedition, und dasVolk musste schwer für die Angst büssen, welche der Re-gent und seine Genossen ausgestanden hatten. Den nichtsweniger als milden Gesinnungen eines blutdürstigen Ty-rannen und einer gewissenlosen Partei preisgegeben, welchekein anderes Mittel kannte, ihre Rache für den Versuchihrer Absetzung zu befriedigen, musste die unglücklicheBevölkerung so gut es eben ging den Ausbruch der Bos-heit und Wuth derselben für den vermeintlichen Schimpf,der ihrer Würde und Macht angethan worden war, er-tragen, und so vollständig hatte sich die herrschende Parteider Gewalt bemächtigt, dass niemand es wagte, sich offendagegen aufzulehnen oder einen Versuch zu machen, dasLand von ihrer Herrschaft zu befreien.
Obgleich die Regierung die strengsten Maassregeln ge-troffen hatte, um zu verhindern, dass die im Lande statt-