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Ein verschlossenes Land
Entstehung
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ZWEITES KAPITEL.

STAATSVERFASSUNG UND REGIERUNGSFORM.

Frühere Abhängigkeit von China. — Verfall der chinesischen Machtund Oberherrlichkeit. — Geheime Vertragsclauseln zwischen den beidenLändern. — Absolute Herrschaft des Königs von Corea. — Das Amtdes officiellen Günstlings. — Der Staatsrath. — Provinzini- und Distriots-regierungsbehörden. — Zeitweilige Ernennung der Beamten. — IhreBeaufsichtigung und Berichte. — Das Amt des „Wandernden Inspectors"und die Geheimpolizei. — Frühere und gegenwärtige Wirkung der-selben. — Corruption der Verwaltung. — Die alten Aemter des„Richters der Moral" n. s. w. — Bang und Titel der Armee- und

Seeoffiziere.

Seit der Vereinigung der verschiedenen Stämme undder früher von denselben gebildeten Einzelreiche (1397),steht ein ganz unabhängiger und absolut herrschender Königau der Spitze des Landes, dessen Macht eine in jederBeziehung unbeschränkte ist. In Bezug auf die StellungCoreas zu China ist es ein hisher ziemlich allgemein ver-breiteter Irrthum, dass die coreische Regierung gewisser-maasen als unter chinesischer Botmässigkeit und Oberherr-schaft stehend betrachtet wird. Allerdings hat vor Jahr-hunderten ein solches abhängiges Verhältniss dem chinesischenKaiser gegenüber bestanden, obschon seihst zu damaligenZeiten diese Abhängigkeit auf gewisse SouveränetätsrcchteChinas beschränkt war — sicher ist, dass dieselbe schonseit einer langen Reihe von Jahren nicht mehr besteht.